Ihr Energieausweis – online oder mit persönlichem Service

Ob Verkauf, Vermietung oder Sanierung – ein Energieausweis schafft Transparenz über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und ist oft sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Erstellen Sie Ihren Energieausweis jetzt einfach online oder nutzen Sie unseren persönlichen Service.

  • Verpflichtend bei Verkauf, Vermietung & umfassender Sanierung
  • Gesetzeskonform nach GEG
  • 10 Jahre gültig

Die Vorteile von Ihrem Energieausweis

Gesetzeskonform nach §80 GEG

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Für Wohn- & Nichtwohngebäude

Mit Service durch uns oder selbst online

Welcher Weg ist der Richtige für mich?

Ob ein Online-Energieausweis oder ein Energieausweis mit Beratung durch uns für Sie der richtige Weg ist, hängt vor allem von der Komplexität Ihres Gebäudes und Ihren persönlichen Prioritäten ab.

Online selbst erstellen

Mit Service

Ideal für …

Einfache Wohngebäude mit guten Unterlagen

Komplexe Gebäude oder unvollständige Unterlagen

Aufwand

Zusammentragen und Einpflegen aller Daten

Keinerlei Eigenaufwand

Kosten

ab 59 €

ab 179 €

Dauer

Innerhalb 48 h

ca. 2 – 5 Werktage

Vorteile

Schnell & günstig

Komplette Betreuung

Mögliche Ausweise

Kein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Alle Energieausweise

Support

Telefonische Hotline an Werktagen

Persönlicher Kontakt, ggf. inkl. Vor-Ort-Termin

Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ein Energieausweis mit Betreuung kann auf Wunsch auch in Verbindung mit einer Energieberatung wie einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt werden. Bei einem iSFP erarbeiten unsere zertifizierten Energieberater eine maßgeschneiderte Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes und helfen Ihnen, die besten Sanierungsmaßnahmen zu planen sowie maximale Förderungen zu erhalten.

  • Ihr Vorteil: In Verbindung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren Sie von einem reduzierten Preis für den Energieausweis mit Service durch unsere Experten, da wir die notwendigen Daten bereits erheben.

So erhalten Sie Ihren Energieausweis

1

Auswahl

Sie entscheiden: Online-Energieausweis oder Energieausweis mit Service.

2

Daten

Einpflegen der Daten durch Sie selbst oder Datenaufnahme durch uns.

3

Energieausweis

Ihr Energieausweis wird schnellstmöglich GEG-konform erstellt.

4

iSFP

Auf Wunsch beraten wir Sie im Rahmen eines iSFPs bzgl. Sanierungs-Möglichkeiten.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Bei einer Sanierung gibt es zahlreiche Vorteile und bei Verkauf sowie Vermietung ist er gesetzlich vorgeschrieben, denn er hilft, die Energiekosten der Immobilie transparent zu machen und ist somit ein wichtiger Faktor bei der Entscheidungsfindung für Käufer oder Mieter.

Das Gebäude wird in Energieeffizienzklassen (A+ bis H) eingestuft – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten.
Die Energieeffizienzklasse A+ entspricht beispielsweise einem sehr effizienten Passivhausstandard, D entspricht einem Altbau mit ersten Sanierungen und die Energieeffizienzklasse H entspricht einem extrem ineffizienten Gebäude mit hohem Sanierungsbedarf.

Tabelle zu den Energieeffizienzklassen im Rahmen von Energieausweisen aus der Quelle: Verbraucherzentrale BW

Der Ausweis enthält zudem entweder den theoretisch berechneten Energiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Häufig enthält der Ausweis außerdem Vorschläge zur energetischen Sanierung, die Ihre Immobilie effizienter machen können.

Auszug eines beispielshaften verbrauchsbasierten Energieausweises:

Muster eines verbrauchsbasierten Energieausweises der Wüstenrot Energieberatung

Welchen Energieausweis brauchen Sie?

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) basiert auf dem rechnerischen Energiebedarf des Gebäudes und kann für alle Gebäude ausgestellt werden – unabhängig von Baujahr, Größe oder Nutzung.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) basiert hingegen auf dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist häufig günstiger. Er ist in der Regel zulässig für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Welcher Energieausweis für Sie der richtige ist, hängt somit vor allem von Alter, Zustand und Nutzung Ihrer Immobilie ab.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns gerne oder buchen Sie eine kostenfreie, unverbindliche Einstiegsberatung.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Ein Bedarfsausweis basiert auf dem rechnerischen Energiebedarf des Gebäudes. Dabei fließen die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik in die Berechnung ein. Ein Verbrauchsausweis hingegen nutzt den gemittelten, witterungsbereinigten Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden – unabhängig von Baujahr, Größe oder Nutzung. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten sowie für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Ja – ein gültiger Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung, bei umfassender Sanierung oder bei einem Neubau (§ 21 GEG).
Wenn Sie Fördermittel beantragen oder einen gültigen Energieausweis erstellen lassen möchten, ist ein zertifizierter Energieberater (EnergieEffizienzExperte) zwingend erforderlich.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Welchen Energieausweis benötige ich?

Bei einem Neubau eines Wohngebäudes ist ein bedarfsbasierter Energieausweis (Bedarfsausweis) gesetzlich vorgeschrieben. Eine Vor-Ort-Begehung durch eine Fachperson ist dabei erforderlich. Bitte kontaktieren Sie uns – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Für ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor 1. November 1977 benötigen Sie einen bedarfsbasierten Energieausweis (Bedarfsausweis).
Wenn Dach und Fassade eines vor 1977 errichteten Wohngebäudes nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden, können Sie zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis wählen.
Für Wohngebäude mit Bauantrag ab 1. November 1977 haben Sie die Wahl zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsbasierten Energieausweis.