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BEG Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit staatlicher Förderung

Ob Fenster, Türen, Dämmung oder Lüftung – die energetische Sanierung ist eine der effektivsten Möglichkeiten, um sowohl Kosten zu sparen als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie BEG Einzelmaßnahmen energieeffizient umsetzen, Kosten senken und Zuschüsse vom Staat sichern können.

Wir profitieren Sie von einer energetischen Sanierung?

Energiekosten senken

Heizkosten durch bessere Energieeffizienz messbar senken

Wertsteigerung

Gut sanierte Gebäude sind nachhaltig und somit wertvoll auf dem Markt

Komfortsteigerung

Mehr Wohnkomfort durch bessere Fenster, Dämmung oder Heizung

Klimaschutz

Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Verringerung der CO₂-Emissionen.

Was versteht man unter BEG Einzelmaßnahmen?

Einzelmaßnahmen sind gezielte Verbesserungen an einzelnen Bauteilen oder Systemen eines Bestandsgebäudes – im Gegensatz zu einer Komplettsanierung. Sie können sowohl unabhängig als auch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen.

Das Ziel ist es, dort anzusetzen, wo die größten Einsparpotenziale bzw. Schwachstellen bestehen (z. B. schlecht isolierte Fenster oder eine alte Heizungspumpe). Diese Maßnahmen sind förderfähig und erlauben eine schrittweise Sanierung.

Ihre Vorteile bei Einzelmaßnahmen

  • Geringerer Aufwand & Kosten als Komplettsanierung
  • Flexibilität: Maßnahmen können nach und nach umgesetzt werden
  • Schon einzelne Maßnahmen bringen oft spürbare Verbesserungen bei Wärme & Energieverbrauch
  • Verbesserter Wohnkomfort (weniger Zugluft, bessere Innenraumtemperatur)
  • Steigerung des Wohnwerts der Immobilie
  • Staatliche Fördermittel & Zuschüsse nutzen

Förderfähige Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

Die Bundesregierung bietet über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Förderungen für Einzelmaßnahmen, die den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen von Gebäuden nachhaltig reduzieren. Zu den geförderten BEG Einzelmaßnahmen gehören unter anderem:

  1. Dämmung der Gebäudehülle:
    Eine effiziente Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken und der obersten Geschossdecke schützt vor Wärmeverlust und senkt die Heizkosten.
  2. Fenster und Türen:
    Der Einbau energieeffizienter Fenster und Außentüren sorgt für eine bessere Wärmedämmung und erhöht den Wohnkomfort.
  3. Heizungserneuerung:
    Der Austausch alter Heizungsanlagen gegen moderne, energieeffiziente Modelle wie Wärmepumpen.
  4. Heizungsoptimierung:
    Optimierungsmaßnahmen für die Heizungsanlage wie zum Beispiel der hydraulische Abgleich.
  5. Anlagentechnik (außer Heizung):
    Beispielsweise der Einbau oder die Verbesserung von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung oder effizienter Steuerung/Regeltechnik.

Ihr Weg zu geförderten BEG Einzelmaßnahmen

1

Erstes Gespräch

Wir besprechen Ihre Situation, Ziele und sinnvolle Maßnahmen

2

Fachunternehmen

Überprüfung der Angebote von Ihren Handwerkern

3

Fördermittel

Wir beantragen die relevanten Fördermittel für Sie

4

Durchführung

Umsetzung der Maßnahmen durch Fachunternehmen

5

Abschluss

Prüfung der Umsetzung inkl. Nachweis für die Förderung

Warum ist die Einbindung eines Energieberaters wichtig?

Die BEG Einzelmaßnahmen bieten Ihnen wertvolle Fördermittel, doch die Auswahl und Umsetzung der richtigen Sanierungsmaßnahmen erfordert Fachwissen. Die Wüstenrot Energieberatung hilft Ihnen hierbei maßgeblich weiter:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren den Zustand Ihres Gebäudes und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan. So stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen sinnvoll und kosteneffizient aufeinander abgestimmt sind.
  • Optimale Nutzung von Förderungen: Wir kennen die aktuellen Förderprogramme und wissen genau, wie Sie profitieren können. Die Antragstellung übernehmen wir für Sie.
  • Langfristige Kostenersparnis: Durch eine fachkundige Auswahl der Einzelmaßnahmen und eine fachgerechte Umsetzung werden Ihre Energiekosten langfristig gesenkt und gleichzeitig der Wert Ihrer Immobilie gesteigert.
  • Rechtssicherheit: Ein Energieberater stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen (wie das GEG) erfüllt werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

BEG Einzelmaßnahmen: Förderung, Zuschüsse & Kosten

Durch die BEG Einzelmaßnahmen unterstützt der Staat Eigentümer, die ihre Immobilien auf den neuesten Stand der Energieeffizienz bringen möchten.

Fördersätze:

  • Grundförderung: meist 15 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik
  • +5 % Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist

Maximale förderfähige Kosten:

  • Ohne iSFP: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr
  • Mit iSFP: bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr

Voraussetzungen:

  • Einbindung zertifizierter Energieeffizienz-Experten wie die Wüstenrot Energieberatung
  • Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen; häufig gibt es dabei technische Mindestanforderungen
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Nutzen Sie die attraktiven Fördermittel der BEG Einzelmaßnahmen und lassen Sie sich von der Wüstenrot Energieberatung mit BAFA-zertifizierten Energieberatern professionell unterstützen.

Häufige Fragen zur Sanierung von BEG Einzelmaßnahmen

Häufige Fragen zur Sanierung von Einzelmaßnahmen

Die BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) ist ein staatliches Förderprogramm für gezielte energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung oder Lüftungssysteme – ohne dass eine Komplettsanierung notwendig ist. Das Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Förderberechtigt sind in der Regel Eigentümer – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – von selbst genutzten oder vermieteten Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Bei der BEG Einzelmaßnahme werden unter anderem folgende Maßnahmen gefördert: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren, Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) oder Heizungstausch.
Grundsätzlich beträgt der Zuschuss bei BEG Einzelmaßnahmen 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, gibt es einen iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 %. Die maximal förderfähigen Kosten liegen derzeit bei 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (ohne iSFP) bzw. 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr (mit iSFP). Zusätzlich kann ein Zuschuss zur Energieberatung beantragt werden.