Ein Schreibtisch mit Planungsunterlagen und einem kleinen Haus, vor dem 2 Menschen stehen - symbolische Darstellung für die Beratung zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) der Wüstenrot Energieberatung

BEG-Förderung 2026: Alle Änderungen für Heizung, Sanierung und Fördermittel im Überblick

Wer sein Eigenheim energetisch sanieren oder die alte Heizung gegen eine klimafreundliche Lösung austauschen möchte, sollte die neuen Förderbedingungen kennen. Zum 21. Juli 2026 treten umfangreiche Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft.

Während Haushalte mit geringerem Einkommen künftig von höheren Zuschüssen profitieren können, werden andere Förderbestandteile schrittweise reduziert. Gleichzeitig ändern sich die Voraussetzungen für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), bei energetischen Einzelmaßnahmen sowie für Mehrfamilienhäuser.

Die gute Nachricht: Auch nach der Reform bleiben energetische Sanierungen und der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme förderfähig. Entscheidend ist jedoch mehr denn je eine frühzeitige Planung und die Auswahl der passenden Förderprogramme.

In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Eigentümer jetzt besonders achten sollten, welche Änderungen ab dem 21. Juli 2026 gelten, welche Auswirkungen die Reform auf Heizungsförderung und Sanierungen hat, was sich beim individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ändert und welche Förderungen weiterhin möglich sind.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Neue Förderbedingungen gelten ab 21. Juli 2026
  • Höherer Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen
  • Familien profitieren von erweiterten Einkommensgrenzen
  • Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert
  • Förderfähige Kosten für den Heizungstausch sinken künftig schrittweise
  • Neue Regelungen für Einzelmaßnahmen und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Bereits bewilligte Förderungen bleiben unverändert bestehen
  • Stand: 20.07.2026

Die wichtigsten Änderungen beim Heizungstausch im Überblick

Bisher

Neu ab 21.07.2026

Förderfähige Kosten

Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten

Start bei 28.000 €, anschließend halbjährliche Absenkung der Förderobergrenze

Einkommensbonus

Bis zu 30 % Bonus für Haushalte bis 40.000 € Einkommen

Stärkere Staffelung: bis zu 40 % Bonus für Einkommen bis 30.000 €, neuer Bonus bis 50.000 €

Familien

Keine Berücksichtigung minderjähriger Kinder

Einkommensgrenze erhöht sich mit mindestens einem minderjährigen Kind rechnerisch um 10.000 €

Klimageschwindigkeitsbonus

20 % Bonus beim Austausch alter fossiler Heizungen

Startet mit 16 % und sinkt anschließend alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte

Die wichtigsten Änderungen bei Einzelmaßnahmen im Überblick

Bisher

Neu ab 21.07.2026

iSFP-Bonus

Bis zu doppelt so hohe förderfähige Kosten und 5%-Bonus auf die gesamte Maßnahme

Erhöhter förderfähiger Kostenrahmen bleibt bestehen. 5%-Bonus künftig nur auf den zusätzlichen förderfähigen Kostenanteil.*

Worst Performing Buildings (WPB)

Kein zusätzlicher Bonus

Ab 2027 ein 5%-Bonus für besonders energetisch schlechte Gebäude bei bestimmten Maßnahmen an der Gebäudehülle

Mehrfamilienhäuser

Einheitliche förderfähige Kosten je Wohneinheit

Staffelung der förderfähigen Kosten je nach Anzahl der Wohneinheiten

* Der erhöhte förderfähige Kostenrahmen durch den iSFP bleibt bestehen. Der zusätzliche 5 %-Bonus wird künftig nur noch für den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der den regulären förderfähigen Kostenrahmen überschreitet. Der erhöhte Kostenrahmen gilt weiterhin je Kalenderjahr und Wohneinheit.

Welche Änderungen sind für Eigentümer besonders wichtig?

Nicht jede Änderung wirkt sich auf jedes Sanierungsvorhaben gleichermaßen aus. Während sich beim Heizungstausch vor allem Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstgrenzen ändern, betreffen die Neuerungen bei Einzelmaßnahmen insbesondere den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), Mehrfamilienhäuser und neue Bonusregelungen für energetisch besonders schlechte Gebäude.

Warum wird die BEG-Förderung überhaupt geändert?

Viele Eigentümer fragen sich aktuell, warum bestehende Förderungen angepasst werden, obwohl energetische Sanierungen weiterhin politisch gewünscht sind.

Der Hintergrund: Die Bundesregierung möchte die verfügbaren Fördermittel künftig gezielter einsetzen. Haushalte mit geringerem Einkommen sollen stärker unterstützt werden, während gleichzeitig Anreize für umfassendere und besonders wirkungsvolle Sanierungen geschaffen werden.

Dazu gehören unter anderem eine stärkere soziale Staffelung der Heizungsförderung, eine schrittweise Reduzierung einzelner Bonusregelungen, eine stärkere Förderung energetisch besonders schlechter Gebäude sowie eine gezieltere Förderung aufeinander abgestimmter Sanierungsmaßnahmen.

Für Eigentümer bedeutet das vor allem eines: Die Förderung wird individueller.

Während manche Haushalte künftig sogar höhere Zuschüsse erhalten können, hängt die optimale Förderung stärker denn je vom Gebäude, dem Einkommen und der geplanten Sanierungsmaßnahme ab.

Änderungen bei der Heizungsförderung

Die Heizungsförderung bleibt auch nach der BEG-Reform ein zentraler Bestandteil der staatlichen Förderung. Wer seine alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem – beispielsweise eine Wärmepumpe – austauscht, kann weiterhin attraktive Zuschüsse erhalten.

Mit der Reform ändern sich jedoch einige Förderbestandteile. Während Haushalte mit geringerem Einkommen künftig stärker unterstützt werden, werden andere Boni und Förderobergrenzen schrittweise reduziert. Wer einen Heizungstausch plant, sollte die neuen Regelungen daher frühzeitig kennen und bei seiner Planung berücksichtigen.

Förderfähige Kosten werden schrittweise reduziert

Die maximal förderfähigen Kosten werden im Rahmen der neuen Förderbedingungen gesenkt.

Bisher konnten beim Heizungstausch bis zu 30.000 Euro als förderfähige Investitionskosten berücksichtigt werden. Mit der Reform reduziert sich dieser Betrag zunächst auf 28.000 Euro und sinkt anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro.

Förderfähige Kosten beim Heizungstausch

Zeitpunkt

Maximal förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)

bisher

30.000 €

ab 21.07.2026

28.000 €

ab 01.02.2027

Reduzierung um 750 € alle sechs Monate

Maximal förderfähige Kosten für weitere Wohneinheiten:

  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 €
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 €

Auch diese Änderung macht deutlich: Eine frühzeitige Planung kann sich finanziell lohnen.

Klimageschwindigkeitsbonus wird schrittweise reduziert

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt grundsätzlich bestehen, fällt künftig jedoch niedriger aus.

Bisher betrug der Bonus 20 Prozent, wenn eine mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem ausgetauscht wurde. Mit Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen reduziert sich der Bonus zunächst auf 16 Prozent. Anschließend wird er alle sechs Monate um weitere 4 Prozentpunkte abgesenkt, bis er Mitte 2028 vollständig entfällt.

Entwicklung des Klimageschwindigkeitsbonus

Zeitpunkt

Bonus

bisher

20 %

ab 21.07.2026

16 %

ab 01.02.2027

12 %

ab 01.08.2027

8 %

ab 01.02.2028

4 %

ab Mitte 2028

entfällt

Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte sich also frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten beschäftigen: Je später die Umsetzung erfolgt, desto geringer fällt dieser Bonus aus.

Höherer Einkommensbonus für Haushalte mit geringerem Einkommen

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Einkommensbonus. Dieser wird künftig stärker nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen gestaffelt. Ziel ist es, Eigentümer mit geringerem Einkommen gezielter zu unterstützen.

Einkommensbonus im Überblick

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Bonus ab 21.07.2026

bis 30.000 €

40 %

30.001 € bis 40.000 €

30 %

40.001 € bis 50.000 €

10 %

über 50.000 €

kein Einkommensbonus

Im Vergleich zur bisherigen Regelung profitieren insbesondere Haushalte mit einem Einkommen bis 30.000 Euro. Gleichzeitig erhalten künftig erstmals auch Eigentümer mit einem Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro einen Einkommensbonus.

Familien profitieren von höheren Einkommensgrenzen

Auch Familien werden künftig stärker berücksichtigt. Lebt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze rechnerisch um 10.000 Euro. Dadurch können Familien leichter die Voraussetzungen für den Einkommensbonus erfüllen.

Beispiel: Ein Haushalt mit einem zu versteuernden Einkommen von 52.000 Euro würde keinen Einkommensbonus erhalten. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das Einkommen künftig rechnerisch auf 42.000 Euro reduziert. Dadurch kann der Haushalt den Einkommensbonus in Anspruch nehmen.

  • Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen – nicht das Bruttoeinkommen.

Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer?

Die Heizungsförderung bleibt weiterhin attraktiv. Allerdings wird die individuelle Situation künftig noch wichtiger.

Die Höhe der Förderung hängt unter anderem davon ab,

  • wie hoch Ihr Haushaltseinkommen ist,
  • wann Sie den Heizungstausch umsetzen,
  • welches Heizsystem eingebaut wird,
  • welche Bonusregelungen für Sie gelten.

Dadurch lohnt sich eine individuelle Fördermittelprüfung heute mehr denn je.

Unser Tipp: Wer einen Heizungstausch in den kommenden Monaten plant, sollte die Fördermöglichkeiten möglichst früh prüfen lassen. Durch die neuen Regelungen können sich Förderhöhe und Fördervoraussetzungen je nach persönlicher Situation deutlich unterscheiden. Eine individuelle Beratung hilft dabei, die bestmögliche Förderung auszuschöpfen.

Sie planen einen Heizungstausch?

Unsere Energieberater unterstützen Sie von der ersten Planung bis zur Fördermittelbeantragung. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben infrage kommen und wie Sie die verfügbaren Zuschüsse optimal nutzen können.

Änderungen bei Einzelmaßnahmen und dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Neben der Heizungsförderung ändern sich mit der BEG-Reform 2026 auch die Förderbedingungen für energetische Einzelmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Dach oder Fassade, der Austausch von Fenstern und Haustüren oder weitere Optimierungen der Gebäudehülle.

Während die Grundförderung für Einzelmaßnahmen bestehen bleibt, werden einzelne Bonusregelungen angepasst und Fördermittel künftig gezielter eingesetzt. Besonders im Fokus stehen dabei umfassende Sanierungskonzepte und energetisch besonders ineffiziente Gebäude.

Welche Einzelmaßnahmen bleiben weiterhin förderfähig?

Auch nach der Reform können Eigentümer zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen fördern lassen. Dazu zählen unter anderem:

Die gute Nachricht: Die Förderung für diese Maßnahmen bleibt grundsätzlich bestehen. Änderungen gibt es vor allem bei einzelnen Bonusregelungen und den Förderbedingungen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): Warum er auch künftig wichtig bleibt

Wer sein Gebäude energetisch modernisieren möchte, muss nicht alle Maßnahmen auf einmal umsetzen. Genau dafür gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Dabei handelt es sich um ein von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten erstelltes Konzept, das Schritt für Schritt aufzeigt,

  • welche Sanierungsmaßnahmen für das Gebäude sinnvoll sind,
  • in welcher Reihenfolge diese umgesetzt werden können,
  • welche Energieeinsparungen sich erzielen lassen und
  • welche Förderprogramme grundsätzlich genutzt werden können.

Eigentümer erhalten also eine langfristige Sanierungsstrategie, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll aufgebaut ist. Gleichzeitig können einzelne Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt umgesetzt werden.

Unser Tipp: Auch wenn nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden sollen, lohnt sich ein iSFP häufig bereits als Grundlage für eine langfristige Planung. So lassen sich Sanierungsschritte sinnvoll aufeinander abstimmen und spätere Doppelarbeiten vermeiden.

Was ändert sich beim iSFP-Bonus?

Bisher bot der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) zwei wesentliche Fördervorteile: einen zusätzlichen 5 %-iSFP-Bonus bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen sowie eine Verdopplung der förderfähigen Kosten. Mit der BEG-Reform werden diese Regelungen angepasst.

Eigentümer profitieren mit einem individuellen Sanierungsfahrplan weiterhin von bis zu doppelt so hohen förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Jahr.

Der 5 %-iSFP-Bonus wird künftig jedoch neu geregelt. Er wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und gilt ausschließlich für die Ausgaben, welche über den förderfähigen Kosten ohne iSFP liegen.

Dadurch verschiebt sich der Schwerpunkt des iSFP künftig noch stärker auf umfangreichere Sanierungsmaßnahmen.

Beispiel ab 21.07.2026

Bei einem Einfamilienhaus wird eine Einzelmaßnahme mit Gesamtkosten von 60.000 Euro umgesetzt.

Ohne iSFP

  • förderfähige Kosten: 30.000 €
  • Grundförderung: 15 %
  • Gesamtförderung: 4.500 €

Mit iSFP

  • förderfähige Kosten: 60.000 €
  • Grundförderung: 15 % auf 60.000 €: 9.000 €
  • 5 %-Bonus auf die Kosten oberhalb von 30.000 €: 1.500 €
  • Gesamtförderung: 10.500 €

Dadurch ergibt sich weiterhin ein deutlicher finanzieller Vorteil durch einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Änderungen für Mehrfamilienhäuser

Während bisher für alle Wohneinheiten dieselben förderfähigen Kosten angesetzt werden konnten, erfolgt künftig eine Staffelung nach Anzahl der Wohneinheiten.

Maximal förderfähige Kosten ohne iSFP

Maximal förderfähige Kosten mit iSFP

1. Wohneinheit

30.000 €

60.000 €

2. bis 6. Wohneinheit

je 15.000 €

je 30.000 €

ab der 7. Wohneinheit

je 8.000 €

je 15.000 €

Unsere Empfehlung: Die Änderungen zeigen deutlich: Die Förderlandschaft wird individueller. Welche Zuschüsse tatsächlich möglich sind, hängt künftig stärker von Ihrem Gebäude, Ihrem Sanierungskonzept und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine frühzeitige Energieberatung hilft dabei, die passende Förderstrategie zu entwickeln und Fördermittel optimal auszuschöpfen.

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan noch?

Ja. Neben der strukturierten Sanierungsplanung bietet der iSFP auch künftig finanzielle Vorteile.

Der höhere förderfähige Kostenrahmen bleibt erhalten und ermöglicht insbesondere bei größeren Sanierungsmaßnahmen weiterhin deutlich höhere Zuschüsse als ohne individuellen Sanierungsfahrplan.

Ein Sanierungsfahrplan hilft zudem dabei,

  • Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen,
  • unnötige Mehrkosten zu vermeiden,
  • spätere Arbeiten nicht doppelt durchführen zu müssen,
  • Energieeinsparpotenziale frühzeitig zu erkennen und
  • Förderprogramme optimal auszuschöpfen.

Gerade weil die Förderlandschaft komplexer wird, gewinnt eine individuelle Planung zunehmend an Bedeutung.

Neuer Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings)

Mit der Reform wird zum 01.01.2027 außerdem ein neuer 5 %-Bonus für sogenannte „Worst Performing Buildings“ (WPB) eingeführt.

Dabei handelt es sich um besonders energetisch schlechte Gebäude, bei denen Sanierungsmaßnahmen den größten Beitrag zum Klimaschutz leisten können.

Der Bonus gilt für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise Fassaden-, Dach- oder Kellerdeckendämmung. Für reine Fenstersanierungen wird der Bonus hingegen nicht gewährt.

Sie planen eine energetische Sanierung?

Ob Fenster, Dach, Fassade oder individueller Sanierungsfahrplan – wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur passenden Fördermittelstrategie. Gemeinsam entwickeln wir einen Sanierungsfahrplan, der zu Ihrem Gebäude und Ihren Zielen passt, und prüfen, welche Förderprogramme optimal genutzt werden können.

Fazit: Die BEG-Reform macht eine individuelle Förderberatung wichtiger denn je

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bleibt auch nach der Reform ein wichtiger Baustein für energetische Sanierungen und den Austausch alter Heizungen. Gleichzeitig werden die Förderbedingungen differenzierter.

Während einige Eigentümer künftig von höheren Einkommensboni profitieren, werden andere Förderbestandteile – beispielsweise der Klimageschwindigkeitsbonus oder die förderfähigen Kosten beim Heizungstausch – schrittweise reduziert. Auch bei Einzelmaßnahmen und dem individuellen Sanierungsfahrplan gelten künftig neue Regelungen.

Gerade deshalb lohnt es sich, Sanierungsvorhaben frühzeitig zu planen und die verfügbaren Fördermöglichkeiten individuell prüfen zu lassen.

Sie sind unsicher, welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt?

Jedes Gebäude und jedes Sanierungsvorhaben ist anders. Welche Förderprogramme genutzt werden können, hängt unter anderem von Ihrem Gebäude, der geplanten Maßnahme, Ihrem Haushaltseinkommen und den aktuellen Förderbedingungen ab.

Mit unserer unverbindlichen und kostenlosen Einstiegsberatung erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrem Vorhaben und erfahren, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Oder wissen Sie bereits, was Sie umsetzen möchten?

Unsere zertifizierten Energieberater unterstützen Sie unter anderem bei:

Häufige Fragen zur BEG-Reform 2026

Die neuen Förderbedingungen gelten für alle neuen Förderanträge ab dem 21. Juli 2026.

Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 befindet sich das Fördersystem von BAFA und KfW in einer Umstellungsphase. Bereits vorbereitete Anträge können unter bestimmten Voraussetzungen noch nach den bisherigen Förderbedingungen eingereicht werden.

Ja. Bereits bewilligte Förderungen sind von der Reform nicht betroffen und werden weiterhin nach den bisherigen Förderbedingungen ausgezahlt.

Nein. Bereits gestellte oder bewilligte Anträge bleiben grundsätzlich bestehen. Die neuen Regelungen gelten ausschließlich für Förderanträge, die nach Inkrafttreten der Reform gestellt werden.

Vor allem Eigentümer mit geringerem Einkommen profitieren. Der Einkommensbonus steigt künftig

  • auf 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro,
  • bleibt bei 30 % bis 40.000 Euro,
  • und wird erstmals auch für Einkommen bis 50.000 Euro mit 10 % gewährt.

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren zusätzlich von einer um 10.000 Euro erhöhten Einkommensgrenze.

Ja. Auch nach der Reform bleibt der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Heizungsanlage attraktiv förderfähig.

Da sich jedoch sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die förderfähigen Kosten künftig schrittweise reduzieren, kann eine frühzeitige Umsetzung finanzielle Vorteile bringen.

Ja. Die Grundförderung für Wärmepumpen bleibt bestehen.

Ab 2027 ist zusätzlich ein sogenannter „Made with Europe“-Bonus für Wärmepumpen vorgesehen, deren Wertschöpfung überwiegend innerhalb der EU erfolgt. Die endgültigen Details hierzu werden noch veröffentlicht.

Der individuelle Sanierungsfahrplan bleibt auch nach der BEG-Reform ein wichtiger Bestandteil der Förderlandschaft. Neu ist jedoch die Regelung des bisherigen 5 %-iSFP-Bonus. Dieser gilt künftig ausschließlich für den Kostenanteil oberhalb des regulären Kostenrahmens.

Der erhöhte Kostenrahmen bleibt dagegen bestehen. Dadurch profitieren Eigentümer insbesondere bei größeren Sanierungsmaßnahmen weiterhin von deutlich höheren förderfähigen Investitionskosten.

Ja. Der individuelle Sanierungsfahrplan bietet auch nach der Reform wichtige Vorteile. Neben einer strukturierten Sanierungsplanung profitieren Eigentümer weiterhin von einem erhöhten förderfähigen Kostenrahmen. Gerade bei umfangreicheren Sanierungsvorhaben können dadurch deutlich höhere Zuschüsse erzielt werden.

Nein. Der iSFP bleibt weiterhin Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Er unterstützt Eigentümer dabei, ihr Gebäude Schritt für Schritt energetisch zu modernisieren, Sanierungsmaßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen und Förderungen optimal auszuschöpfen.

Auch nach der Reform bleiben zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen förderfähig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Kellerdeckendämmung
  • Fensteraustausch
  • Außentüren
  • Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung

Je nach Maßnahme gelten jedoch unterschiedliche Fördervoraussetzungen.

Der neue Worst Performing Buildings Bonus (WPB) richtet sich an besonders energetisch schlechte Gebäude. Für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle kann dabei künftig ein zusätzlicher 5 %-Bonus gewährt werden.

Ziel ist es, Fördermittel verstärkt dort einzusetzen, wo energetische Sanierungen den größten Effekt erzielen.

Für Mehrfamilienhäuser gelten künftig neue Förderobergrenzen. Während für die erste Wohneinheit weiterhin bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt werden, sinken diese Beträge für weitere Wohneinheiten schrittweise. Dadurch unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten künftig stärker nach Gebäudegröße.

Mit der BEG-Reform werden die Förderbedingungen individueller. Die Höhe der Förderung hängt künftig noch stärker von Einkommen, Gebäude, Sanierungsumfang und Zeitpunkt der Umsetzung ab.

Eine professionelle Energieberatung hilft dabei, passende Förderprogramme zu finden, Fristen einzuhalten, Fördermittel optimal auszuschöpfen und Sanierungsmaßnahmen sinnvoll zu planen.

Ludwigsburg, 20.07.2026