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Energieberatung für WEG-Verwalter

Erfüllen Sie als WEG-Verwalter Ihre Pflichten nach GModG und sorgen Sie für förderfähige Sanierungen – mit minimalem Aufwand für Sie und maximalem Nutzen für Ihre Eigentümergemeinschaft.

  • GModG & BEG-konforme Beratung
  • Unabhängiger Sanierungsfahrplan mit bis zu 50 % Förderung
  • Kostenlose Erstberatung für Verwalter
  • Persönliche Begleitung bei der Eigentümerversammlung
  • Auch Denkmalschutz-Objekte möglich
  • Passende Lösungen für gemischt genutzte Objekte

Ihre Vorteile als WEG-Verwaltung

Sicherheit

Erfüllung Ihrer Informations- und Prüfpflichten nach GModG

Transparenz

Klarer Überblick über energetische Potenziale & mögliche Einsparungen

Entlastung

Wir übernehmen Kommunikation, Planung & Förderanträge

Fördermittel

Zuschüsse für den Sanierungsfahrplan sowie für die Umsetzung

Präsentation

Gerne kommen wir persönlich zu Ihrer Eigentümer-versammlung

Warum WEG-Verwalter jetzt handeln sollten

Als Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft tragen Sie eine hohe Verantwortung – rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verpflichtet Sie, zentrale Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten nach 15 Jahren im Rahmen eines Heizungschecks zu prüfen und – wenn nötig – zu optimieren.

Auch die frühzeitige Erstellung eines transparenten und förderfähigen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird zunehmend von Eigentümern und Fördermittelgebern erwartet – vor allem bei umfangreichen Modernisierungen im Gemeinschaftseigentum.

  • GModG § 60b: Verwalter haben die Pflicht, eine Heizungsprüfung bzw. eine energetische Bewertung zentraler Heizsysteme durchzuführen (z. B. hydraulischer Abgleich, Heizlastprüfung, Austauschpflichten).

Ihre nächsten Schritte als WEG-Verwalter

  1. Gebäudedaten erfassen und dokumentieren
    Sammeln Sie relevante Informationen zu Heizungen und dem energetischen Zustand des Gebäudes.
  2. Frühzeitig Eigentümerversammlungen einberufen
    Planen Sie Beschlüsse rechtzeitig – insbesondere bei drohendem Heizungsausfall oder nahenden Fristen.
  3. Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
    Der iSFP wird mit bis zu 50 % gefördert. Er liefert eine klare Grundlage für die Sanierung und beschleunigt Entscheidungen.
  4. Umsetzung von Einzelmaßnahmen
    Werden Maßnahmen aus dem iSFP umgesetzt, können Sie von einem 5 % Förderbonus auf einen Teil der förderfähigen Kosten profitieren. Gerne begleiten wir Sie und übernehmen die Beantragung der Zuschüsse.
  5. Prüf- & Optimierungspflichten
    Heizsysteme und Wärmepumpen müssen regelmäßig geprüft werden. Eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich können die Effizienz steigern und Kosten senken.

So läuft die Zusammenarbeit ab

1

Kontaktaufnahme & Erstgespräch

Wir prüfen gemeinsam den Status Ihrer Objekte

2

Angebot & Auftragserteilung

Transparent & fair – passend zu Ihrem Objekt

3

Erstellung des iSFP

Vor-Ort-Termin, Analyse, Dokumentation

4

Abstimmung mit Eigentümern

Persönliche Präsentation bei Ihnen vor Ort

5

Begleitung der Umsetzung

Beantragen der Fördermittel & Qualitätssicherung


So beantragen WEG-Verwalter Fördermittel

Bei der Bestandsaufnahme analysieren wir unter anderem den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes, die Heiztechnik sowie mögliche Sanierungspotenziale im Gemeinschaftseigentum.

Auf dieser Basis erstellen wir einen individuellen Sanierungsfahrplan, der als strategische Entscheidungsgrundlage für Eigentümer und Verwaltung dient. Der iSFP zeigt sinnvolle Sanierungsschritte, Kosten, Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten auf.

Für einzelne Maßnahmen sollten mehrere Angebot eingeholt und bewertet werden. So können Eigentümerversammlungen faktenbasiert und transparent vorbereitet werden.

Die Beauftragung von Handwerksleistungen – insbesondere bei Hauptgewerken – sollte nur mit einer Vorbehaltsklausel erfolgen. Durch diese aufschiebende Bedingung wird sichergestellt, dass der Vertrag erst mit positiver Förderzusage wirksam wird.

Für die Förderstellen erstellen wir alle notwendigen technischen Unterlagen – z. B. den technischen Projektbericht (TPB) oder die Bestätigung zum Antrag (BzA).

Welche Förderstelle zuständig ist, hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Wir stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.

Nach Bewilligung der Förderanträge beginnt die Umsetzung der Maßnahmen. Dabei begleiten wir Ihre WEG gerne auch baubegleitend und achten auf die Einhaltung der Förderbedingungen.

Nach Abschluss der Maßnahmen erstellen wir die technischen Nachweise (TPN) bzw. die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Analog dazu kann auch der Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse in der Regel direkt an Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft.

Wir kennen Ihre Herausforderungen – und haben Lösungen

Typische Probleme, mit denen Hausverwaltungen zu uns kommen:

  • Steigende Preise und unklare Einsparpotenziale
  • Sanierungsstau bei Heizung, Fenstern oder Dämmung
  • Komplexe gesetzliche Anforderungen (GModG, EnEfG, BEG etc.)
  • Unsicherheit bei Fördermitteln und Förderanträgen
  • Diskussionen unter Eigentümern über Kosten und Nutzen

Unsere Leistungen für Ihre Eigentümergemeinschaft

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und notwendige energetische Sanierungen effizient umzusetzen:

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP ist ein staatlich geförderter Sanierungsfahrplan, der den aktuellen Zustand Ihrer Liegenschaft aufzeigt und detailliert beschreibt, wie diese energetisch saniert werden können.

  • Analyse & Maßnahmenplanung: Bestandsaufnahme, Einsparpotenziale, Visualisierung der Planung
  • Fördermittel: Bis zu 50 % BAFA-Zuschuss
  • Flexibler Umsetzungszeitraum: Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen innerhalb von bis zu 15 Jahren möglich
  • WEG-gerechter Präsentationsservice: Wir stellen den iSFP bei Ihrer Eigentümerversammlung vor und unterstützen Sie bei der Planung weiterer Maßnahmen

Begleitung der Sanierungsmaßnahmen

Unsere Arbeit endet nicht mit der Planung – im Gegenteil: Auf Grundlage des Sanierungsfahrplans begleiten unsere dena-gelisteten Energieberater den gesamten Prozess und stellen sicher, dass alle Maßnahmen fachgerecht und förderoptimiert durchgeführt werden.

So kann Ihre WEG von zahlreichen staatlichen Zuschüssen profitieren:

ohne iSFP

mit iSFP

Maximal förderfähige Kosten pro Jahr

1. Einheit: 30.000 €
2. bis 6. Einheit: je 15.000 €
ab der 7. Einheit: je 8.000 €

1. Einheit: 60.000 €
2. bis 6. Einheit: je 30.000 €
ab der 7. Einheit: je 15.000 €

Grundförderung (15 % auf förderfähige Kosten)

Zusatzbonus

✅ 5 % Bonus auf die Kosten, welche die maximal förderfähigen Kosten ohne iSFP übersteigen

Maßnahmenplan

✅ Individuell abgestimmt

KfW-Förderung

✅ Voraussetzung erfüllt

Heizlastberechnung und hydraulischer Abgleich

Mit der präzisen Heizlastberechnung ermitteln wir genau, welche Wärmeleistung Ihr Gebäude wirklich benötigt – und durch den hydraulischen Abgleich stellen wir sicher, dass diese Wärmemenge gleichmäßig in jedem Raum ankommt.

Erstberatung zur Orientierung

Falls ein Sanierungsfahrplan noch nicht direkt in Frage kommt, Sie vorerst eine erste Orientierung möchten oder nur einzelne Maßnahmen anstehen, bieten wir einen Erstberatungscheck an.

Erstellung von Energieausweisen

Wir erstellen Ihnen schnell und zuverlässig verbrauchs- oder bedarfsbasierte Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Praxisbeispiel eines individuellen Sanierungsfahrplans einer WEG

  • 7-Familien-Haus
  • Baujahr 1963
  • Energiebedarf 323 kWh / Effizienzklasse H
  • Dachdämmung / Dachfenster
  • Haustüren / Fenstertausch
  • Fassadendämmung
  • Dezentrale Lüftungsanlage

Investitionskosten: 254.000 €
Rechnerisch eingesparte Energiekosten:
3.600 € / Jahr

ohne iSFP

mit iSFP

Investitionskosten

254.000 €

254.000 €

Förderfähige Kosten

113.000 €

225.000 €

Förderung

– 16.950 €

– 39.350 €

Kosten für den iSFP

0 €

 + 2.790 €

iSFP Förderung

0 €

 – 850 €

Eigenanteil

237.050 €

216.590 €

Ihr iSFP-Vorteil

20.460 €

Echte Zahlen, die überzeugen

Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung.

Kunden in den letzten 12 Monaten
gestellte Förderanträge

Warum sich energetische Sanierungen für Eigentümergemeinschaften lohnen kann

Die Vorteile der Eigentümer im Überblick:

  • Wertsteigerung & Werterhalt
    Sanierte Immobilien erzielen häufig höhere Verkaufspreise und können am Markt attraktiv sein.
  • Niedrigere Energiekosten möglich (auch für Mieter)
    Moderne Heiztechnik, bessere Dämmung und effiziente Systeme können die Betriebskosten senken.
  • Mehr Wohnkomfort
    Angenehme Raumtemperaturen, weniger Zugluft und stabile Wärmeverteilung können die Wohnqualität steigern.
  • Fördermittel nutzen
    Die Durchführung des iSFP wird mit bis zu 50 % bezuschusst.
  • Umsetzung von Einzelmaßnahmen
    Werden Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umgesetzt, können Sie von einem zusätzlichen 5 % Bonus auf einen Teil der förderfähigen Kosten profitieren.

Partner der Wüstenrot Energieberatung

Referenz einer WEG-Verwaltung:

Individueller Sanierungsfahrplan eines Mehrfamilienhauses

Das Gebäude sollte energetisch saniert und auf regenerative Wärmeerzeugung umgestellt werden.

  • Baujahr: 1974
  • Wohneinheiten: 115 WE
  • Gebäudeart: Mehrfamilienhaus
  • Größe: 7.800 qm

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Häufige Fragen zur Energieberatung für WEG-Verwalter

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