BEG Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit staatlicher Förderung

Ob Fassade, Fenster, Heizung oder Dach – die energetische Sanierung kann eine der effektivsten Möglichkeiten sein, um Einsparpotenziale zu nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie BEG Einzelmaßnahmen effizient umsetzen und Zuschüsse vom Staat sichern können.

Mögliche Vorteile einer energetischen Sanierung

Einsparpotenzial

Kostensenkung durch bessere Effizienz möglich

Immobilienwert

Gut sanierte Gebäude können attraktiv auf dem Markt sein

Wohnkomfort

Mehr Komfort, bspw. durch bessere Dämmung, möglich

Fördermittel

Je nach Voraussetzungen staatlich förderfähig

Was versteht man unter BEG Einzelmaßnahmen?

Einzelmaßnahmen sind gezielte Verbesserungen an einzelnen Bauteilen oder Systemen eines Bestandsgebäudes – im Gegensatz zu einer Komplettsanierung. Sie können sowohl unabhängig als auch im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen.

Das Ziel ist es, dort anzusetzen, wo die größten Einsparpotenziale bzw. Schwachstellen bestehen (z. B. schlecht isolierte Fenster oder eine alte Heizungspumpe). Diese Maßnahmen sind förderfähig und erlauben eine schrittweise Sanierung.

Ihre möglichen Vorteile bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen:

  • Geringerer Aufwand & Kosten als Komplettsanierung
  • Flexibilität: Maßnahmen können nach und nach umgesetzt werden
  • Schon einzelne Maßnahmen können Verbesserungen mit sich bringen
  • Mehr Wohnkomfort möglich (weniger Zugluft, bessere Innenraumtemperatur)
  • Energetische Maßnahmen können zum Werterhalt und zur Wertentwicklung einer Immobilie beitragen
  • Staatliche Fördermittel & Zuschüsse

Förderfähige Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

Die Bundesregierung bietet über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Förderungen für energetische Einzelmaßnahmen wie unter anderem:

  1. Dämmung der Gebäudehülle:
    Eine effiziente Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken und der obersten Geschossdecke kann vor Wärmeverlust schützen und die Heizkosten senken.
  2. Fenster und Türen:
    Der Einbau effizienter Fenster und Außentüren kann für eine bessere Wärmedämmung sorgen und den Wohnkomfort erhöhen.
  3. Heizungserneuerung:
    Der Austausch alter Heizungsanlagen gegen moderne, effiziente Modelle wie Wärmepumpen.
  4. Heizungsoptimierung:
    Optimierungsmaßnahmen für die Heizungsanlage wie zum Beispiel der hydraulische Abgleich.
  5. Anlagentechnik (außer Heizung):
    Beispielsweise der Einbau oder die Verbesserung von Lüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung oder effizienter Steuerung/Regeltechnik.

Ihr Weg zu geförderten BEG Einzelmaßnahmen

1

Erstes Gespräch

Wir besprechen Ihre Situation, Ziele und sinnvolle Maßnahmen

2

Fachunternehmen

Überprüfung der Angebote von Ihren Handwerkern

3

Fördermittel

Wir beantragen die relevanten Fördermittel für Sie

4

Durchführung

Umsetzung der Maßnahmen durch Fachunternehmen

5

Abschluss

Prüfung der Umsetzung inkl. Nachweis für die Förderung

Warum ist die Einbindung eines Energieberaters wichtig?

Die BEG Einzelmaßnahmen bieten Ihnen wertvolle Fördermittel, doch die Auswahl und Umsetzung der richtigen Sanierungsmaßnahmen erfordert Fachwissen. Die Wüstenrot Energieberatung hilft Ihnen hierbei maßgeblich weiter:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren den Zustand Ihres Gebäudes und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan. So stellen wir sicher, dass alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind.
  • Optimale Nutzung von Förderungen: Wir kennen die aktuellen Förderprogramme und wissen genau, wie Sie profitieren können. Die Antragstellung übernehmen wir für Sie.
  • Langfristige Ersparnis: Durch eine fachkundige Auswahl der Einzelmaßnahmen und eine fachgerechte Umsetzung können Ihre Kosten langfristig gesenkt und gleichzeitig der Wert Ihrer Immobilie gesteigert werden.
  • Rechtssicherheit: Ein Energieberater stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

BEG Einzelmaßnahmen: Förderung, Zuschüsse & Kosten

Durch die BEG Einzelmaßnahmen unterstützt der Staat Eigentümer, die ihre Immobilien auf den neuesten Stand bringen möchten.

Fördersätze:

  • Grundförderung: Meist 15 % der förderfähigen Kosten für Maßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagentechnik
  • +5 % Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist und die maximal förderfähigen Kosten ohne iSFP übersteigt

Maximal förderfähige Kosten ohne iSFP:

  • 1. Wohneinheit: 30.000 € pro Jahr
  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 15.000 € pro Jahr
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 8.000 € pro Jahr

Maximal förderfähige Kosten mit iSFP:

  • 1. Wohneinheit: 60.000 € pro Jahr
  • 2. bis 6. Wohneinheit: jeweils 30.000 € pro Jahr
  • ab der 7. Wohneinheit: jeweils 15.000 € pro Jahr

Voraussetzungen:

  • Einbindung gelisteter Energieeffizienz-Experten wie die Wüstenrot Energieberatung
  • Durchführung der Maßnahmen durch Fachunternehmen; häufig gibt es dabei technische Mindestanforderungen
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Nutzen Sie die attraktiven Fördermittel der BEG Einzelmaßnahmen und lassen Sie sich von der Wüstenrot Energieberatung mit qualifizierten Energieberatern professionell unterstützen.

Jetzt BEG Einzelmaßnahme anfragen

Sie planen einzelne Sanierungsmaßnahmen wie neue Fenster, Dämmung oder Heizungsoptimierung und möchten von attraktiven Fördermitteln profitieren? Wir unterstützen Sie bei Planung, Förderanträgen und Umsetzung – fachlich, unabhängig und förderfähig!

  • Einen Heizungstausch können Sie hier anfragen.

Häufige Fragen zur Sanierung von BEG Einzelmaßnahmen

Häufige Fragen zur Sanierung von Einzelmaßnahmen

Die BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) ist ein staatliches Förderprogramm für gezielte energetische Verbesserungen an bestehenden Gebäuden. Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie Fassadendämmung, Dachdämmung, Fenstertausch, Heizungstausch bzw. Heizungsoptimierung oder Lüftungssysteme – ohne dass eine Komplettsanierung notwendig ist. Das Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz.
Förderberechtigt sind in der Regel Eigentümer – sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – von selbst genutzten oder vermieteten Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Bei der BEG Einzelmaßnahme werden unter anderem folgende Maßnahmen gefördert: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren, Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich) oder Heizungstausch.
Grundsätzlich beträgt der Zuschuss bei BEG Einzelmaßnahmen 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, gibt es einen iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 % auf die Kosten, welche die maximal förderfähigen Kosten ohne iSFP übersteigen. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei einem Einfamilienhaus derzeit bei 30.000 € pro Jahr (ohne iSFP) bzw. 60.000 € pro Jahr (mit iSFP). Bei Mehrfamilienhäusern sind die förderfähigen Kosten je nach Wohneinheiten gestaffelt. Zusätzlich kann ein Zuschuss zur Energieberatung beantragt werden.