Ein Energieausweis, ein Grundriss und ein kleines Haus auf einem Schreibtisch – symbolische Darstellung für Online-Energieausweise der Wüstenrot Energieberatung

Neuer Energieausweis 2026: Welche Änderungen es gibt und was Eigentümer jetzt wissen sollten

Der neue Energieausweis ist aktuell eines der meistdiskutierten Themen im Bereich Energieeffizienz und Immobilien. Hintergrund sind die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), die Änderungen bei Energieausweisen und der energetischen Bewertung von Gebäuden vorsehen. Das Ziel ist ein europaweit modernerer, transparenterer und digitaler Standard.

Mit dem am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steht der finale Gesetzesbeschluss in Deutschland fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bestehende Energieausweise sollen weiterhin gültig bleiben.
  • Für Wohngebäude gilt aktuell weiterhin die bekannte Skala von A+ bis H.
  • Aktuell besteht keine generelle Pflicht, bestehende Energieausweise auszutauschen.

Das ist im Gesetzesbeschluss für Energieausweise vorgesehen

Ein Energieausweis ist in mehreren Fällen vorgeschrieben wie bspw. bei einem Neubau, bei bestimmten Änderungen am Bestand sowie bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und bei der Verlängerung solcher Verträge.

Energieausweise sollten künftig zudem digital und maschinenlesbar ausgestellt werden; auf Wunsch soll zusätzlich eine Papierfassung möglich sein. Außerdem wird der Energieausweis als Informations- und Nachweisdokument beschrieben, das eine Beurteilung und einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen soll. So sollen die Ausweise mehr Informationen enthalten wie bspw. Angaben zu den Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen bei neuen Gebäuden.

Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Denkmal

Für Wohngebäude bleibt die bekannte Energieeffizienzskala von A+ bis H zunächst bestehen. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen gibt es daher keine unmittelbaren Änderungen hinsichtlich der Energieeffizienzklassen.

Für Nichtwohngebäude ist hingegen eine neue Effizienzskala von A bis G vorgesehen.

Verbrauchsausweise sind zudem nur noch für reine Wohngebäude zulässig. Für Nichtwohngebäude sowie Mischgebäude ist dagegen grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis erforderlich.

Bereits ausgestellte Energieausweise behalten nach aktuellem Stand jedoch ihre reguläre Gültigkeit. Wer über einen gültigen Energieausweis verfügt, muss diesen daher nicht allein aufgrund der geplanten Gesetzesänderungen ersetzen.

Darüber hinaus soll die bisherige Ausnahme für Baudenkmäler bei den Energieausweispflichten entfallen. Damit könnte auch für denkmalgeschützte Gebäude bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ein Energieausweis erforderlich sein.

Benötigen Sie einen Energieausweis?

Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um Energieausweise und die energetische Bewertung von Gebäuden derzeit weiterentwickeln, kann es sinnvoll sein, bestehende Vorhaben nicht unnötig aufzuschieben.

Wenn Sie einen Energieausweis für Verkauf, Vermietung oder die eigene Orientierung benötigten, unterstützen unsere zertifizierten Energieberater Sie deutschlandweit, schnell und unkompliziert bei der Ausstellung von Verbrauchs- und Bedarfsausweisen.

Häufige Fragen zum neuen Energieausweis 2026

Bereits ausgestellte Energieausweise sollen grundsätzlich ihre Gültigkeit von zehn Jahren behalten und müssen nicht allein aufgrund der geplanten Änderungen ersetzt werden.

Für Wohngebäude bleibt die bekannte Skala von A+ bis H bestehen. Eine neue A-bis-G-Skala ist derzeit nur für Nichtwohngebäude vorgesehen.

Für Nichtwohngebäude sieht der Gesetzesbeschluss unter anderem eine neue Effizienzklassifizierung von A bis G sowie zusätzliche Anforderungen an die energetische Bewertung vor. Zudem soll für Nichtwohngebäude grundsätzlich ein Energiebedarfsausweis erforderlich sein.

Ludwigsburg, 23.07.2026